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Brandwand – Anschluss unterhalb der Dachhaut

Verhinderung des Brandüberschlags 

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Grundlage: Musterbauordnung § 30

Brandwände bestehen aus nichtbrennbaren Baustoffen und
müssen auch unter zusätzlicher mechanischer Belastung feuerbeständig sein.

Nach § 30 Absatz 5 der Musterbauordnung sind Brandwände
bis 0,30 m über die Dachhaut zu führen oder alternativ in Höhe
der Dachhaut beiderseits mit einer > 0,50 m breiten feuerbeständigen
Konstruktion aus nichtbrennbaren Bauteilen abzuschließen.
Die dargestellte Konstruktion aus 25 mm Aestuver Brandschutz-
platten erfüllt die in der Fachliteratur*) gestellten
Anforderungen und entspricht damit dem Stand der Technik.
Eine objektbezogene Freigabe der Bauaufsicht oder des Brandschutz-
Sachverständigen ist erforderlich.


 

Sonderlösungen für den Dach- und Holzbau

Attika-Bohle (Baustoffklasse A1)

Im Bereich von Hochhäusern oder Sonderbauten können Aestuver® Brandschutzplatten als nichtbrennbare Alternative zu Holzbohlen/ Holzwerkstoffplatten eingesetzt werden. Es wird eine Plattenstärke von min. 25 mm empfohlen. Die sturmsichere Verankerung im tragenden Untergrund ist bauseits nachzuweisen und sicherzustellen. Blechabdeckungen sind grundsätzlich durch die Brandschutzplatten hindurch bis in
den tragenden Untergrund zu verankern. Eine Befestigung der Blechabdeckung ausschließlich in der Brandschutzplatte ist nicht zulässig.

Attika Abdeckung auf Holzbohle

 

Vorteile

  • Abdeckung und seitliche Bekleidung aus                                      Aestuver® Brandschutzplatte 25 mm.
  • Nichtbrennbar nach DIN 13501, wasser- und frostbeständig.
  • Typ X nach DIN 12467–12 für den Außenbereich geeignet
  • Objektbezogene Lösungen auf Anfrage
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Attika Abdeckung auf Betonbrüstung

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Vorteile

  • Abdeckung und seitliche Bekleidung aus                                      Aestuver® Brandschutzplatte 25 mm.
  • Nichtbrennbar nach DIN 13501, wasser- und frostbeständig.
  • Typ X nach DIN 12467–12 für den Außenbereich geeignet
  • Objektbezogene Lösungen auf Anfrage

 
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